Willkommen bei der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit
Die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit unterstützt die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und fördert die Anerkennung ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit, Industrie und im Gewerbe.
Unfallversicherung: Der Bundesrat aktualisiert zwei Verordnungen
26.04.2012
Der Bundesrat hat die Änderungen in zwei Verordnungen zur Verhütung von Berufsunfällen gutgeheissen. Gewisse veraltete Bestimmungen wurden aufgehoben, andere an die aktuellen Normen angepasst.
Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei der Verwendung von Bolzensetzwerkzeugen mit Treibladungen: Seit vielen Jahren entspricht diese Verordnung nicht mehr den aktuellen technischen Normen und wurde nicht mehr beachtet. Daher wurde diese Verordnung, die veraltete Anforderungen an die Technik und die Anwendung enthält, aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt per 15. Mai 2012. Anstelle der Verwendervorschriften der Bolzensetzverordnung gelten jene über die Verwendung von Arbeitsmitteln nach den Bestimmungen der Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Art. 24 - 32b VUV). Im gleichen Sinne gelten die Vorschriften über das Inverkehrbringen (d.h. Konstruktionsvorschriften) nach den Bestimmungen der Verordnung vom 2. April 2008 &uum...
Bauarbeitenverordnung, BauAVVerordnung vom 29. Juni 2005 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
HRM Systems AG ist ein wachsendes Familienunternehmen mit rund 60 qualifizierten und hochmotivierten Mitarbeitenden. Wir beraten Grossunternehmen und Unternehmensgruppen bei der Abwicklung der Personenversicherungen sowie in den Bereichen Absenzenmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
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AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG
AEH bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Arbeit + Gesundheit. Dabei steht der Mensch und die langfristige Erhaltung der Arbeitsfähigkeit im Mittelpunkt.
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